Lohnherstellungsverträge spielen in den Branchen Lebensmittel, Kosmetik, Arzneimittel und andere Gesundheitsprodukte eine entscheidende Rolle. Durch solche Verträge beauftragt ein Unternehmen ein anderes Unternehmen mit der Produktion von bestimmten Waren. Vor allem Start-Up Unternehmen, die zum ersten Mal mit einem Lohnhersteller zusammenarbeiten, sollten sich mit dem Thema Lohnherstellungsverträge befassen. Der folgende Artikel beleuchtet, was bei der Erstellung von Lohnherstellungsverträgen zu beachten ist.
Ein Lohnherstellungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Hersteller im Auftrag eines anderen Unternehmens Produkte herstellt. Insbesondere in den genannten Bereichen ist der Abschluss solcher Verträge weit verbreitet. Der Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen die Produkte hergestellt, geprüft und geliefert werden.
Je nach Produktkategorie müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Diese können sich auf die Zulassung, die Qualität, die Kennzeichnung und die Verpackung der Produkte beziehen, so zum Beispiel im Bereich Kosmetika die Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009. Zudem gibt es für Arzneimittel konkrete Vorgaben für einen Lohnherstellungsvertrag, diese sind in § 9 der Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV) geregelt.
Danach muss für jede Tätigkeit im Auftrag, insbesondere die Herstellung, Prüfung und das Inverkehrbringen oder jeden damit verbundenen Vorgang, der im Auftrag ausgeführt wird, ein schriftlicher Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. In dem Vertrag müssen die Verantwortlichkeiten jeder Seite klar festgelegt und insbesondere die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis geregelt sein.
Ein Lohnherstellungsvertrag sollte genaue Bestimmungen zur Qualitätskontrolle enthalten. Die Erfüllung von Qualitätsstandards muss klar definiert sein. Hier spielen Normen eine wichtige Rolle, zum Beispiel im Bereich der kosmetischen Produkte die Norm ISO 22716. Die Norm wurde von der International Organization for Standardization (ISO) veröffentlicht und dient als Standard für die Herstellung, Verpackung, Prüfung, Lagerung und den Versand von kosmetischen Endprodukten. Die Norm legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest und betrifft viele Aspekte der Produktion.
Die Regelung der Haftung ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Lohnherstellungsvertrag. Hier muss der Anwalt die Interessen seines Mandanten wahren und zugleich sicherstellen, dass die Vereinbarungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen. Dies kann Folgendes beinhalten:
Produkthaftung: Wenn das Produkt fehlerhaft ist oder Mängel aufweist, wer ist verantwortlich? Die Klärung von Fragen wie Garantien, Gewährleistung und Versicherungsanforderungen ist hier entscheidend.
Vertragsstrafen: Dies kann Geldstrafen oder andere Sanktionen für den Fall vorsehen, dass eine der Parteien gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
Haftungsausschlüsse: In manchen Fällen kann der Vertrag auch Haftungsausschlüsse enthalten, die bestimmte Risiken auf eine der Parteien übertragen.
Auch das Thema Produkthaftpflichtversicherung sollte adressiert sein.
Der Schutz von geistigem Eigentum ist in der Pharma- und Kosmetikindustrie besonders wichtig, wird aber häufig vernachlässigt oder nur unzureichend geregelt. In einem Lohnherstellungsvertrag sollten entsprechende Klauseln vorhanden sein. Gegebenenfalls sind über Rezepturen gesonderte Nutzungs- und Eigentumsregelungen zu vereinbaren.
Ein gut strukturierter Lohnherstellungsvertrag berücksichtigt auch mögliche Rückrufaktionen und legt die Verantwortlichkeiten im Krisenfall fest. Hier ist in der Regel schnelles handeln unabdingbar, insbesondere wenn bereits Behörden involviert sind. Insgesamt sollten die Verantwortlichkeiten in einem Abschnitt oder Anhang zur Verantwortungsabgrenzung klar geregelt sein.
Die Lieferbedingungen sollten ggf. in großer Detailtiefe im Vertrag festgelegt werden, einschließlich:
Liefertermine: Wann und wie oft sollen Lieferungen erfolgen?
Versandbedingungen: Wer trägt die Kosten für den Versand? Gibt es spezifische Anforderungen an die Verpackung oder den Transport?
Mengen: Wie werden Mengen bestimmt, und gibt es Mindest- oder Höchstmengen?
Zahlungsbedingungen: Wann und wie erfolgen Zahlungen für gelieferte Produkte?
Strafen für verspätete Lieferungen: Gibt es Konsequenzen für verspätete Lieferungen, und wie werden diese geregelt?
Kündigungsbedingungen in einem Lohnherstellungsvertrag müssen sorgfältig überlegt sein, da sie die Beendigung der Geschäftsbeziehung regeln. Dies kann Folgendes umfassen:
Kündigungsfristen: Wie viel Vorlaufzeit muss für eine Kündigung gegeben werden?
Ausgleichszahlungen: Gibt es Zahlungen oder Strafen bei Kündigung, und unter welchen Bedingungen?
Übergangsprozesse und Abverkaufsfristen: Wie wird der Übergang zu einem neuen Hersteller oder anderen Arrangements geregelt, wenn der Vertrag gekündigt wird? Welche Abverkaufsfristen sollen gelten, wenn Lizenzrechte beim Lohnhersteller verbleiben?
Besondere Kündigungsrechte: Unter welchen besonderen Umständen (z.B. Vertragsverletzung, Insolvenz) können die Parteien den Lohnherstellungsvertrag vorzeitig kündigen?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erstellung von Lohnherstellungsverträgen ein komplexes Thema ist, das detailliertes Fachwissen erfordert. Ein spezialisierter Anwalt kann hier wertvolle Unterstützung bieten, um einen rechtlich einwandfreien und für beide Parteien fairen Lohnherstellungsvertrag auszuarbeiten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer