Urteile zur Haftung bei Gesundheitsverfahren


LG Karlsruhe: Keine Prüfpflicht bei Brustimplantaten

 

Zwei Frauen wurden fehlerhafte Brustimplantate eingesetzt. Das Gericht entschied, dass der verantwortliche Arzt nicht verpflichtet war, sich durch Stichproben und Tests über die Qualität der eingesetzten Implantate Gewissheit verschaffen zu müssen. Da zum Operationszeitpunkt keine Anhaltspunkte bestanden hätten, die Qualität der Brustimplantate in Frage zu stellen bzw. das betrügerische Verhalten des Herstellers noch nicht bekannt gewesen sei, habe sich der Operateur auf die Eignung verlassen dürfen.

 

Quelle: Pressemitteilung des LG Karlsruhe