Rechtsberatung Datenschutz

Kostenlose Erstberatung durch einen erfahrenen Anwalt für Datenschutz in Hamburg

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung durch einen erfahrenen Datenschutzanwalt in Hamburg. Mit Fachwissen und Praxiserfahrung unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Datenschutz und Datenverarbeitung,. Ob Unternehmen, Einzelunternehmer oder Privatperson - die Kanzlei DRM LEGAL bietet individuelle Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Erhalten Sie rechtlichen Beistand, der Ihre Interessen schützt und Sie sicher durch das komplexe Datenschutzrecht führt. 

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

 

Telefon: (+49) 040 3571439-0

E-Mail: meyer@drmlegal.de

Expertise in allen datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen

Worte DSGVO konform mit einem mit Sternen umrandeten Schloss

Als Anwalt für Datenschutz in Hamburg bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir navigieren Sie sicher durch das komplexe Datenschutzrecht und die DSGVO und schützen Ihre Interessen. Unser Ziel ist es, Ihre Daten zu schützen und Ihre Privatsphäre zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unser tiefgreifendes Wissen und gestalten Sie Ihre Prozesse DSGVO konform.

Individuelle Lösungen für Unternehmen jeder Größe und Branche

Suchen Sie einen zuverlässigen Anwalt für Datenschutz in Hamburg? Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Kanzlei DRM LEGAL steht bereit, um Sie in allen Datenschutzfragen zu unterstützen. Egal, ob Sie ein kleines Start-up oder ein großes Unternehmen sind, wir stellen sicher, dass Sie datenschutzrechtlich in guten Händen sind. Kontaktieren Sie uns heute für eine kostenlose Erstberatung.

Aktuelle Kenntnisse über die neuesten Datenschutzgesetze und -richtlinien

Mit unserem Angebot profitieren Sie von unserem umfassenden Wissen und Erfahrung im Datenschutzrecht. Wir behalten stets aktuelle Datenschutzgesetze und -richtlinien im Blick und beraten Sie kompetent. Ob es um die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen oder um datenschutzrechtliche Fragen im Alltag geht - wir sind Ihr vertrauenswürdiger Partner.

Effektive Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen

Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Einhaltung der DSGVO-Anforderungen, sondern versuchen mit Ihnen kreative Lösungsansätze für verschiedenste Fragestellungen zu finden. Mit unserem Know-how in Datenschutz und Recht minimieren Sie Risiken, steigern das Vertrauen Ihrer Kunden und fördern so Ihr Geschäft. Vergessen Sie die Komplexitäten des Datenschutzes nicht. 

Rechtliche Absicherung und Minimierung von Datenschutzrisiken

Sichern Sie sich rechtlich ab und minimieren Sie Ihre Datenschutzrisiken mit unserer Beratung Anwalt Datenschutz Hamburg. Wir bieten Lösungen, damit Sie datenschutzrechtlich sauber aufgestellt sind. Wir sorgen für die strikte Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und verringern so Ihr Risiko von Verstößen. Lassen Sie sich beraten, um Ihre Interessen zu schützen. 

Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Beratung für Ihre Datenschutzstrategie

Erleben Sie eine individuelle und professionelle Unterstützung mit unserer Rechtsberatung. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Datenschutzstrategie zu optimieren. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um die besten Lösungen für Ihre datenschutzrechtlichen Herausforderungen zu finden.

Datenschutz-Compliance wird immer wichtiger

Sorgen Sie für eine Datenschutz-Compliance mit unserer Rechtsberatung. Wir bieten eine fundierte Beratung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Verhindern Sie rechtliche Komplikationen und schützen Sie die Privatsphäre Ihrer Kunden.

 

Lassen Sie sich noch heute beraten und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Datenschutzbestimmungen entspricht. Vertrauen Sie der Rechtsberatung Anwalt Datenschutz Hamburg der Kanzlei DRM LEGAL, Ihrem Anwalt für Datenschutz in der Hansestadt. Handeln Sie jetzt, um Ihre Daten zu schützen! Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

OLG Frankfurt: Kein Unterlassungsanspruch bei Nutzung von Google Fonts

In diesem Urteil geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Kläger und einem Online-Shop-Betreiber (Beklagter) bezüglich der Übermittlung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten bei der Nutzung der Webseite des Online-Shops. Der Kläger verlangt von dem Beklagten, dass dieser es unterlassen solle, Daten des Klägers an Dritte zu übermitteln, wenn Nutzer die Webseite des Online-Shops aufrufen. Diese Dritten waren Diensteanbieter, die bestimmte Funktionen auf der Webseite unterstützen, wie beispielsweise Schriftarten bereitstellen, das Verhalten der Besucher analysieren oder Empfehlungen generieren, konkret ging es um Google Fonts. Diese Datenübermittlung erfolge angeblich ohne die Einwilligung des Klägers und verstoße daher gegen Datenschutzbestimmungen.

 

Ursprünglich formulierte der Kläger seine Klageanträge ungenau, was dazu führte, dass das Gericht diese als nicht ausreichend präzise ansah. Später änderte der Kläger seinen Hauptantrag dahingehend, dass er die Unterlassung jeglicher Datenübermittlung bei Aufrufen der Webseite forderte. Das Gericht akzeptierte diesen neuen Antrag als ausreichend bestimmt.

 

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Kläger keinen Anspruch auf Unterlassung gemäß der DSGVO oder nationalen Rechtsvorschriften hatte. Die DSGVO selbst normierte keinen spezifischen individuellen Anspruch auf Unterlassung der Datenübermittlung an Dritte. Obwohl aus Ansprüchen auf Löschung von Daten oder Schadensersatz Ansprüche auf Unterlassung abgeleitet werden könnten, konnte der Kläger keinen konkreten Schaden nachweisen. Zudem stellte das Gericht klar, dass nationale Rechtsvorschriften keine Anwendung finden könnten, da die DSGVO eine umfassende europäische Regelung darstellt.

 

Das Gericht betonte, dass die DSGVO zwar individuelle Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz gewährt, jedoch keine spezifischen Unterlassungsansprüche für die konkreten Datenübermittlungsverstöße enthält. Die Durchsetzung und Überwachung der DSGVO obliegen vor allem den Datenschutzbehörden. Daher können Unterlassungsansprüche nicht auf nationalen Rechtsvorschriften beruhen, sondern sollten innerhalb des Rahmens der DSGVO und der darin vorgesehenen Rechtsbehelfe behandelt werden.

FAQ zur Datenschutzgrundverordnung

1. Was ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eigentlich?

Antwort: Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten geschützt und nur nach klaren, festgelegten Regeln verarbeitet werden. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

2. An wen richtet sich die DSGVO?

Antwort: Die DSGVO richtet sich an alle Organisationen und Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Auch als Anwalt im Datenschutzrecht bin ich dazu verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten.

3. Was sind personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung?

Antwort: Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies umfasst Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, aber auch Online-Kennungen wie IP-Adressen.

4. Welche Rechte haben Betroffene unter der DSGVO?

Antwort: Die DSGVO gibt Betroffenen verschiedene Rechte, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Als Anwalt im Datenschutzrecht helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung dieser Rechte oder bei der Verteidigung gegen die unberechtigte Ausübung dieser Rechte. Mehr Informationen zu den Betroffenenrechten finden Sie hier

5. Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Antwort: Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine Analyse, die Unternehmen vornehmen müssen, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellen könnte. Sie ist ein wichtiger Teil der DSGVO.

6. Muss jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten haben?

Antwort: Nicht jedes Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Die Notwendigkeit hängt von der Größe des Unternehmens und der Art der Datenverarbeitung ab. Als Anwalt im Datenschutzrecht können wir Ihr Unternehmen beraten, ob diese Pflicht für Sie gilt.

7. Was sind die Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO?

Antwort: Die Strafen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können erheblich sein. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

8. Wie beeinflusst die DSGVO den internationalen Datenverkehr?

Antwort: Die DSGVO legt fest, wie personenbezogene Daten außerhalb des EWR übertragen werden dürfen. Es müssen angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden sein, die mit der Datenschutzgrundverordnung in Einklang stehen. Das ist insbesondere bei der Verwendung von Tracking- und Analysetools wichtig. 

9. Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich die DSGVO einhalte?

Antwort: Die Einhaltung der DSGVO erfordert eine gründliche Analyse und Überwachung der Datenverarbeitungspraktiken. Als Rechtsanwalt im Datenschutzrecht können wir Ihnen helfen, die notwendigen Prozesse zu implementieren und eine Compliance-Strategie zu entwickeln.

10. Was ist der Unterschied zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter unter der DSGVO?

Antwort: Der Verantwortliche legt die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung fest, während der Auftragsverarbeiter die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Beide müssen die Vorschriften der DSGVO einhalten, haben jedoch unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten.


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