Beratungsleistungen im Produktrecht


Die rechtlichen Anforderungen an den Vertrieb von Verbrauchsgütern wie Lebensmitteln,  Kosmetika und Arzneimitteln aber auch an Medizinprodukte sind extrem komplex. In kaum einem Rechtsgebiet gilt es eine derartige Fülle an Gesetzen und Verordnungen zu beachten. Wir sind auf diesen "exotischen" Bereich seit langem spezialisiert und begleiten unsere Mandanten von der Produktentwicklung über den Vertrieb und das Marketing bis hin zum Worst Case, dem öffentlichen Rückruf. Zudem vertreten wir Sie bei behördlichen Beanstandungen, diffamierenden Pressedarstellungen, in Wettbewerbsverfahren und Schadensersatzprozessen. 


Verkehrsfähigkeit von Melatonin Kapseln

Die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Wirkstoff Melatonin ist bereits Gegenstand mehrfacher Gerichtsentscheidungen gewesen. Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung entfalten Produkte mit einer empfohlenen Tagesdosis von 2 mg Melation pro Tag keine pharmakologische Wirkung und sind damit als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig. Beispielsweise sahen das OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.3.2021 – 6 U 2/15, das LG München, Urteil vom 26.04.2016 – 33 O 5198/14, das LG Berlin, Urteil vom 11.6.2018 – 101 O 31/14, das VG München Urteil vom 17. 10. 2018 – M 18 K 15.4632, der VGH Mannheim, Beschluss vom 26. 03. 2019 – 9 S 1668/18, und zuletzt das KG Berlin, Urteil vom 11.02.2022 – 5 U 58/16, 11, eine hinreichende pharmakologische Wirkung melatoninhaltiger Lebensmittel derzeit als nicht nachgewiesen an.  


Werbung für Heimtierfuttermittel

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Auch die Werbung für Heimtierfuttermittel unterliegt strengen Voraussetzungen
Futtermittel für Heimtiere wie Hunde, Katzen und Nagetiere sind ein spannendes und lukratives Nischensegment. Anders als im Lebensmittelbereich ist es bisher kaum zu Konflikten zwischen den Marktakteuren gekommen und auch Wettbewerbsverbände haben sich noch nicht auf diese Nische „eingeschossen“.
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Kontaktaufnahme zum Anwalt für Produktrecht

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

 

Telefon: (+49) 040 3571439-0

E-Mail: meyer@drmlegal.de

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