Löschung von Google Rezensionen und negativen Kundenbewertungen


Wie können sich Kosmetikstudios und Schönheitsinstitute zur Wehr setzen?

Negative Kundenbewertungen im Internet können den betroffenen Unternehmen großen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Insbesondere bei kleineren Unternehmen, z.B. Kosmetikstudios und Schönheitsinstituten, ist die Zahl der Gesamtbewertungen meist nicht so hoch. Bereits wenige Bewertungen können beim Leser einen negativen Gesamteindruck entstehen lassen mit der Folge, dass Neukunden ausbleiben oder Altkunden abspringen. Bei kleinen Unternehmen ist schnell die Existenz bedroht.

 

Die Ursachen negativer Einträge sind vielfältig, ein unliebsamer Mitbewerber, der anonym über Dritte agiert, oder ein verärgerter Kunde, häufig wird man es gar nicht wissen. Zudem basieren Rezensionen teils auch nur auf der Abgabe von "Sternen" oder Punkten, anhand derer niemand nachvollziehen kann, wie die Bewertung zustande kam. Leser nehmen solche negativen Einträge meist flüchtig wahr und werden sich nicht näher mit den Einzelheiten befassen. Beim Sterne- oder Punktesystem entscheidet die dem Leser ins Auge springende Gesamtnote und diese geht bei wenigen Rezensionen schnell nach unten, sofern negativ bewertet wird.

 

Doch muss man sich alles gefallen lassen? Eindeutig nein. Kundenbewertungen sind häufig bereits dadurch als "fake" zu entlarven, dass die Rezensenten nachweislich nie Kunde im Studio oder der Praxis waren. Sofern die Rezensenten aufgrund der Angabe von Abkürzungen oder Phantasienamen nicht identifizierbar sind, wird man sich auch dagegen zur Wehr setzen können. Bewertungen, die allein auf Basis einer Anzahl von Sternen oder Punkten abgegeben werden, müssen ebenfalls nicht hingenommen werden. Solche Bewertungen sind intransparent. Weder für den Leser noch für das betroffene Unternehmen ist nachzuvollziehen, was Anlass und Grund der Bewertung war. Im Übrigen sollte jede Rezension dahingehend überprüft werden, ob sie falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder ob im Fall von Meinungsäußerungen die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. 

 

Die Erfahrung aus diversen Fällen zeigt, wehren lohnt sich! Insofern sollten die betroffenen Unternehmen sämtliche Seiten und Anbieter mit Unternehmensprofilen, die Rezensionen zulassen (z.B. Google), sorgfältig überwachen und gegebenenfalls schnell einen Anwalt konsultieren. Hier zählt jede Minute und jeder Tag, denn je länger Rezensionen online abrufbar sind, je höher die Wahrscheinlichkeit der Rufschädigung. 


Kontaktaufnahme zum Anwalt für Google Rezensionen

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

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