Uns ist wichtig, mit Ihnen klare Preisabsprachen zu treffen. Wir teilen Ihnen daher stets im Voraus eines Mandates mit, welche Kosten für Sie entstehen.
In der Regel bieten wir Ihnen vorab einen Pauschalpreis an, den wir anhand des voraussichtlichen Zeitaufwands für Ihre Anfrage berechnen. Das ist vor allem bei wiederholenden Sachverhalten sinnvoll, zum Beispiel bei Etiketten- und Layoutprüfungen, Verkehrsfähigkeitsprüfungen, Markenanmeldungen oder bei außergerichtlicher Vertretung in Abmahnfällen. Sie können dann natürlich entscheiden, ob Sie das Kostenangebot annehmen. Für uns und unsere Mandanten hat sich diese Vorgehensweise bewährt, da der Mandant dann weiß, welche Kosten für ihn entstehen. Es kommen also keine überraschenden Nachforderungen.
In Fällen, in denen sich der Aufwand nicht absehen lässt, rechnen wir zu einem festen Stundensatz ab, wobei wir Ihnen immer den Zeitrahmen der Bearbeitung im Voraus nennen (z.B. 3-5 Arbeitsstunden). Die Abrechnung erfolgt im 6-Minuten Takt (Beispiel: Zeitaufwand 30 Minuten = 0,5 Arbeitsstunden). Sollten bestimmte Aufwandsschwellen überschritten werden (z.B. 5 Arbeitsstunden), können wir uns auch darauf verständigen, dass wir Sie dann vorab informieren, dass diese Schwelle erreicht wird.
Bei Gerichtsverfahren sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren als Mindesthonorar zu berechnen. Auch diese führen wir Ihnen selbstverständlich im Vorfeld der Mandatserteilung auf.
Schnelligkeit und Erreichbarkeit sind uns sehr wichtig. Unsere Arbeitsergebnisse liegen Ihnen in der Regel binnen einer Woche vor.
Zudem gibt es bei uns keine festen Sprechzeiten, grundsätzlich sind wir ganztägig für Sie erreichbar. Antworten auf E-Mails und hinterlassene Nachrichten erfolgen im Regelfall binnen weniger Stunden. Sie erhalten zudem immer einen direkten Draht zum Anwalt über die Mobilnummer.
Wie läuft ein Mandat ab? Sie nehmen per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Alternativ können wir auch gerne über Microsoft Teams oder Zoom in Kontakt treten. Wir stellen ggf. Rückfragen, fragen Unterlagen an und unterbreiten Ihnen per E-Mail ein Kostenangebot und teilen Ihnen mit, bis wann Ihnen die Ergebnisse vorliegen. Sie entscheiden, ob Sie das Mandat annehmen und bestätigen dieses im Fall der Annahme per E-Mail. Eine schriftliche Vollmacht benötigen wir nur in bestimmten Fällen (z.B. bei Vertretung gegenüber Behörden). Rechnungen stellen wir nach der Ausführung des Auftrages oder bei Dauermandaten zum Monatsende.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer