Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer publiziert regelmäßig zu aktuellen rechtlichen Themen, z.B. zum Thema Health Claims Deutschland:
Die Broschüre „Health Claims-Verordnung“ aus der Reihe „Fragen & Antworten" klärt die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand der Verordnung und gewährt einen schnellen Überblick über die Eckpunkte zum Thema Health Claims.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Fragen & Antworten: Health-Claims-Verordnung | Behr's (behrs.de)
Eine rechtsvergleichende Untersuchung gesundheitsbezogener Werbeaussagen für Lebensmittel
Autor: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Das Fachbuch „Abgrenzung in der Praxis“ befasst sich produktübergreifend mit der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetika, Futtermitteln, Tierarzneimitteln, Tierkosmetika und Biozidprodukten.
Autoren: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer / Rechtsanwalt Thomas Bruggmann
Weitere Publikationen:
Gut beraten - Existenz auf rechtliche sichere Beine stellen, BEST BUSINESS 2010, 66 ff.
Goldstandard für Health Claims - Belege für gesundheitsbezogene Werbeaussagen überzeugen Gerichte nicht,Lebensmittelzeitung, LZ 14, 2009, Seite 28Rechtliche Grenzen gesundheitsbezogener Werbung für Futtermittel, LMuR 2007, 55
In Wettbewerbsprozessen entsteht immer wieder Streit um die Frage, wie hoch der Streitwert bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 1924/2006 anzusetzen ist. Aus dem Streitwert berechnen sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren, so dass hohe Streitwerte auch zu hohen außergerichtlichen Anwaltsforderungen und Kosten im Prozess führen können, was gerade für Lebensmittel Start-Ups Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit in der Startphase haben kann. Teilweise werden hier von Anwälten, auch von Anwälten, die Abmahnvereine vertreten, Streitwerte bis 250.000 Euro angesetzt. Sofern es allerdings nur um die Werbung, also nicht die Verkehrsfähigkeit der Produkte geht, dürften solch hohe Streitwerte nicht zu rechtfertigen sein. Beispielsweise hat das Landgericht Hamburg einen Streitwert von 30,000 Euro für die Verwendung von Health Claims festgesetzt (LG Hamburg (16. Kammer für Handelssachen), Urteil vom 10.02.2022 – 416 HKO 79/21). Noch bezeichnender ist das Urteil des LG Hamburg vom 24.05.2016 - 406 HKO 56/16, dort ging es um insgesamt 22 gesundheitsbezogene Werbeaussagen, der Streitwurde wurde auf 34.000 Euro festgelegt. Die Rechtsprechung zeigt, dass man sich von Anfang an gegen zu hohe Streitwertansätze zur Wehr setzen sollte, auch im Hinblick auf mögliche gütliche Lösungsversuche mit dem Gegner.
Hamburg, den 14.06.2023
Dr. Florian Meyer