Vorträge und Schulungen der Kanzlei DRM LEGAL


Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer hält regelmäßig Vorträge und führt Schulungen und Workshops zu kosmetikrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Themen sowie zum Datenschutz durch. Insbesondere individuelle Schulungen in Unternehmen geben die Möglichkeit, unternehmensspezifische Aspekte im direkten Austausch zu erörtern und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.


Inhouse-Schulung zur Health Claims Verordnung

Ziele der Schulung zum Thema Health Claims

Die In-House Schulung von DRM LEGAL zum Thema Health Claims Verordnung hat das Ziel, das Bewusstsein der Teilnehmer für die rechtlichen Anforderungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben) auf Lebensmittelprodukten zu schärfen. Die Schulung soll den Mitarbeitern helfen, die Health Claims Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) besser zu verstehen und anzuwenden, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

Dauer: Die Schulung wird einen halben Tag dauern (ca. 4-5 Stunden).

Agenda der Health Claims Schulung

  • Einführung in die Health Claims Verordnung
  • Definition von Health Claims und deren Bedeutung für Lebensmittel
  • Ziel und Geltungsbereich der Health Claims Verordnung
  • Zulässige Health Claims
  • Kategorien zulässiger Health Claims gemäß Anhang der Verordnung
  • Voraussetzungen für die Zulassung von Health Claims
  • Verwendung genehmigter Health Claims
  • Beschränkungen und Verbote
  • Aussagen, die mit der Gesundheit in Verbindung stehen, aber nicht als Health Claims gelten
  • Irreführende Angaben und deren Folgen
  • Verfahren zur Zulassung von Health Claims
  • Fallbeispiele und Übungen
  • Interaktive Übungen zur korrekten Anwendung von Health Claims
  • Fragen und Diskussion
  • Möglichkeit für die Teilnehmer, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern
  • Offene Diskussion über die praktische Umsetzung der Health Claims Verordnung im Unternehmen

Die Schulung endet mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Handlungsempfehlungen für die Teilnehmer. Die Bedeutung der Einhaltung der Health Claims Verordnung und die möglichen Folgen bei Nichteinhaltung werden nochmals betont.

Schulungsmaterialien

Die Teilnehmer erhalten Unterrichtsmaterialen zu Health Claims mit den wichtigsten Inhalten der Präsentation zur Health Claims Verordnung, um das Gelernte nach der Schulung nachschlagen zu können.

Trainer

Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer wird die Inhouse-Schulung zur Health Claims Verordnung durchführen. Er hat zum Thema Health Claims promoviert und berät seit mehr als 15 Jahren Unternehmen zur Health Claims Verordnung. Dabei hat er selbst mehrere Jahre im EDEKA-Konzern gearbeitet und kann also auf eine langjährige Inhouse-Erfahrung zurückgreifen, die ihm hilft, die Belange der Mitarbeiter in Unternehmen, die mit dem Thema Health Claims befasst sind, besser zu verstehen. Zudem hat er im EDEKA Konzern auch das Thema Health Claims von rechtlicher Seite begleitet. Darüber hinaus berät er seit Jahren in seiner anwaltlichen Praxis Unternehmen zur Health Claims Verordnung. Seit 2006 ist er zudem Referent der Lebensmittelrechtsakademie an der Universität Marburg und referiert dort u.a. auch zum Thema Health Claims. 


Vorträge zum Thema Kosmetikrecht und zur NiSV-Verordnung

Vorträge (auszugsweise)