DRM LEGAL biete umfassende Beratungsleistungen im Markenrecht, insbesondere für Start-Ups und kleinere Unternehmen, die mit einer neuen Marke starten möchten. Hier steht allen voran neben der Prüfung auf Schutzfähigkeit der Marke die sog. Markenkollisionsrecherche. Ohne eine solche Prüfung sollte kein Unternehmen eine schutzfähige Marke anmelden. Mit der Kollisionsrecherche wird nach identischen oder ähnlichen Marken gesucht, um potentielle Streitigkeiten mit anderen Markeninhabern zu vermeiden.
Für die Markenkollisionsrecherche müssen wir wissen, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Sie die Marke anmelden möchten, welche Art von Marke Sie anmelden möchten und natürlich, wie die Marke lauten soll. Wir prüfen dann zunächst im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung die Schutzfähigkeit der Marke. Sofern Sie uns dann mit der Markenkollisionsrecherche beauftragen, entstehen die nachstehend aufgeführten Kosten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Telefon: (+49) 040 3571439-0
E-Mail: meyer@drmlegal.de
Bezüglich des Umfangs der Recherche müssen Sie entscheiden, ob Sie eine EU-Marke mit Schutz für die gesamte EU oder eine Deutschland-Marke mit Schutz nur für Deutschland anmelden möchten. Je nachdem berechnen wir folgende Festpreise:
Markenkollisionsrecherche EU-Marke: 500 Euro zzgl. MwSt.
Markenkollisionsrecherche Deutschland-Marke: 250 Euro zzgl. MwSt.
Die Preise gelten jeweils für eine Marke für bis zu drei Klassen. Sofern allerdings die Kollision für diese Marke festgestellt wird, können Sie uns 1-2 Alternativmarken nennen und wir prüfen diese dann auch und zwar ohne zusätzliche Kosten.
Bei einer Markenanmeldung kommen dann noch die Gebühren des Markenamts hinzu, siehe dazu nachstehend.
Sofern die Markenkollisionsrecherche negativ verläuft oder Sie trotz aufgezeigter Risiken die Marke anmelden möchten, melden wir diese für Sie an. Vorher erstellen wir in Absprache mit Ihnen das Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis und senden Ihnen dieses zur finalen Durchsicht und Freigabe vor der Anmeldung nochmal zu. Nach Freigabe erfolgt die Markenanmeldung.
Für die Markenanmeldung einschließlich der Erstellung des Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnisses berechnen wir zusätzlich zu den Kosten für die Markenkollisionsrecherche folgende Festpreise:
Markenanmeldung EU-Marke: 150 Euro zzgl. MwSt.
Markenanmeldung Deutschland-Marke: 150 Euro zzgl. MwSt.
WICHTIG: Es fallen dazu noch die amtlichen Gebühren an. Diese sind wie folgt:
EU-Marke: Die Grundgebühr deckt eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen für 850 EUR ab. Die Gebühr für die zweite Klasse beträgt 50 EUR. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR je Klasse.
Deutschland-Marke: Die Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen beträgt 290 Euro (elektronische Anmeldung). Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an.
Sofern Sie Markenschutz für Länder außerhalb der EU begehren, unterstützen wir Sie auch hierbei. Wegen der Kosten und des Prozederes bei internationalen Markeneintragungen kommen Sie gerne auf uns zu.
Wird die Marke eingetragen, sollte sie dahingehend überwacht werden, ob andere Marken anmelden, die eine Verwechslung für Ihre Marke darstellen. Wir arbeiten bezüglich der Markenüberwachung mit einem professionellen Markenüberwachungsinstitut zusammen und holen dort für Sie gerne ein Kostenangebot ein.
Sollte jemand eine Marke anmelden, die mit Ihrer bereits angemeldeten bzw. eingetragenen Marke kollidieren könnte, besteht die Möglichkeit, beim Markenamt Widerspruch gegen die Markenanmeldung einzulegen. Hierdurch entstehen Anwaltskosten und Gebühren, fragen Sie diese gerne bei uns an.
Jedermann kann gegen Markeneintragungen vorgehen, bei denen Nichtigkeitsgründe vorliegen. Die Marken sind dann bei Vorliegen solcher Gründe zu löschen. Der wichtigste Grund ist die fehlende Unterscheidungskraft. Auch diese Verfahren können wir gerne für Sie übernehmen und Ihnen dazu ein konkretes Kostenangebot unterbreiten.
Wir bieten eine ganze Reihe weiterer Leistungen im Markenrecht, unter anderem zu folgenden Themen:
Der Schutz von Marken ist wichtig, um Verwechslungen zwischen verschiedenen Unternehmen und Produkten zu vermeiden. Markenschutz ermöglicht es einem Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen eindeutig zu identifizieren und vor Nachahmungen zu schützen.
Es ist ratsam, Ihre Marke so früh wie möglich anzumelden, sobald Sie sich sicher sind, dass sie unterscheidungskräftig und einzigartig ist. Ein Anwalt für Markenrecht kann Sie dabei unterstützen und beraten.
Ein Anwalt für Markenrecht ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der Unternehmen und Privatpersonen in Fragen rund um Markenberatung, Markenanmeldung, Markenverletzungen und Markenstreitigkeiten unterstützt.
Eine starke Marke sollte unterscheidungskräftig, einzigartig und nicht beschreibend für die Produkte oder Dienstleistungen sein. Ein Anwalt für Markenrecht kann eine Markenbewertung vornehmen, um die Stärke Ihrer Marke zu beurteilen und Sie bei der Auswahl zu unterstützen.
Eine Markenanmeldung erfolgt bei den zuständigen Markenämtern. Ein Anwalt für Markenrecht kann die Anmeldung vorbereiten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Marke bestmöglich geschützt wird.
Eine Markenrecherche ist eine Untersuchung, die vor der Markenanmeldung durchgeführt wird, um festzustellen, ob ähnliche oder identische Marken bereits registriert sind. Ein Anwalt für Markenrecht kann diese Recherche professionell durchführen.
Im Falle einer Markenverletzung sollten Sie umgehend einen Anwalt für Markenrecht konsultieren. Der Anwalt wird die Situation analysieren und geeignete rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Markenrechte zu schützen. Bitte halten Sie die Ihnen gesetzten Fristen im Auge.
Bei einer Markenverletzung kann der Inhaber der verletzten Marke Unterlassungsansprüche, Schadensersatz oder andere gerichtliche Maßnahmen geltend machen. Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihnen die möglichen Konsequenzen erläutern.