Urteile zum Urheberrecht


OLG Frankfurt a.M.: Urheberrechtsschutz einer Bedienungsanleitung

 

Bei der Übernahme von Inhalten von Bedienungsanleitungen bei Nachahmerprodukten ist Vorsicht geboten. Das OLG Frankfurt hat eine solche Übernahme als rechtswidrig angesehen. Nach Auffassung des Gerichts stelle die den Fall betreffende Bedienungsanleitung in ihrer Gesamtheit ein schutzfähiges Schriftwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Die Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Gebrauchszwecken dienenden Schriftgutes erfordere zwar ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials (BGH GRUR 1993, 34 – Bedienungsanweisung). Diese Voraussetzungen seien jedoch hier erfüllt. So wurden die Informationen zu den verschiedenen Einzelbereichen in der Weise angeordnet, dass dem Leser im Anschluss an die Vermittlung allgemeiner Informationen Erläuterungen in der Reihenfolge dargelegt werden, wie er sie üblicherweise nach Erwerb des Produkts benötigt. So folgen den allgemeinen Informationen zu den Themen Sicherheit, erforderliche Kennzeichnung und Hauptkomponenten Erläuterungen über die Montage und Aufstellung, den Betrieb, die Wartung und Pflege, sowie über Entsorgung des Produkts. Insbesondere die sprachliche Darstellung im Abschnitt der Montage und Aufstellung zeichne sich durch eine prägnante Anordnung der technischen Inhalte in Gestalt einer sprachlichen Einzelanleitung der vorzunehmenden Handlungsschritte aus, die zur Verbesserung der Übersichtlichkeit in Einzelabschnitte unterteilt ist, wobei einzelne Aspekte durch besondere Darstellung als „Hinweis“ hervorgehoben seien. Daher ergebe sich nach Maßgabe eines Gesamtvergleichs, dass die sprachliche Darstellung das Alltägliche, Handwerksmäßige der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials deutlich übersteige und damit eine persönliche geistige Schöpfung beinhalte.