Rechtsberatung zu Amazon FBA und zum Produktrecht

Amazon-Händler haben eine Fülle von Rechtsvorschriften zu beachten, zu nennen ist hier auch die kommende EU-Produktsicherheitsverordnung 2223/998. Hinzukommen die teils schwer durchschaubaren Vorgaben von Amazon selbst. Bei Missachtung der rechtlichen Rahmenbedingen drohen nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch kostspielige Auslistungen und Kontosperrungen. Zudem kommt es auch häufiger zu Auslistungen und Kontosperrungen aus anderen Gründen, z.B. weil Waren angeblich das Warenlager nicht erreicht haben oder plötzlich im System ausgebucht werden. Wir beraten Sie umfassend bei allen Rechtsfragen rund um Amazon, dazu gehört natürlich auch die rechtliche Prüfung Ihrer Amazon-Händlerseite. Nachstehend finden Sie einige Fachbeiträge und Informationen vom Anwalt zu diesen Themen, nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf. 

Anwaltliche Beratungsleistungen zu Amazon FBA und zum Produktrecht

  • Rechtsberatung zu EU-Produktsicherheitsvorschriften: Unterstützung bei der Einhaltung neuer und bestehender EU-Produktsicherheitsvorschriften, einschließlich der kommenden EU-Produktsicherheitsverordnung 2223/988.
  • Unterstützung bei Amazon-Vorgaben: Beratung zu den komplexen und oft schwer verständlichen Anforderungen von Amazon, um Verstöße und damit verbundene Sanktionen zu vermeiden.
  • Beratung bei Auslistungen und Kontosperrungen: Unterstützung bei Problemen wie Auslistungen und Kontosperrungen aus verschiedenen Gründen, einschließlich Nachweis der Produktkonformität.
  • Prüfung der Produktkonformität: Unterstützung bei der Prüfung von Herstellerunterlagen, Etikettierung und Kommunikation mit Amazon, insbesondere bei komplexen Produkten wie Lebensmittelbedarfsgegenständen, Spielzeug, persönlichen Schutzausrüstungen und Medizinprodukten.
  • Wettbewerbsrechtliche Unterstützung: Hilfe bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder behördlichen Verboten im Zusammenhang mit dem Vertrieb über Amazon.
  • Unterstützung bei Kontodeaktivierung: Anwaltliche Vertretung und schnelle Lösung bei Kontodeaktivierungen durch Amazon, z.B. wenn sich Firmendaten ändern.
  • Beratung bei Ausbuchungen und unauffindbaren Lieferungen: Unterstützung bei Problemen mit Amazon, bei denen Artikel plötzlich aus dem Konto ausgebucht werden oder Lieferungen unauffindbar sind.
  • Prüfung von Fulfillment-Verträgen: Fulfillment-Verträge können mitunter komplex sein und Haftungsrisiken beinhalten. 

Bewusstsein für rechtliche Hürden bei Amazon FBA: Als Anwalt bieten wir Schulung und Beratung insbesondere für neue Verkäufer, die sich der komplexen gesetzlichen Hürden nicht bewusst sein könnten, und Unterstützung bei der Erfüllung dieser Anforderungen.

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

 

Telefon: (+49) 040 3571439-0

E-Mail: meyer@drmlegal.de


Aktuelle Themen:

Amazon fordert Nachweis der Produktkonformität

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Amazon FBA Seller, die Verbraucherprodukte verkaufen, müssen penibel auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften achten. Bedingt durch die kommende EU-Produktsicherheitsverordnung 2223/988, fordert Amazon mittlerweile einen Nachweis der Produktkonformität. Wird dieser nicht erbracht, drohen Auslistungen und Kontosperrungen. Die Nachweise zur Produktkonformität sind insbesondere bei Produkten, die einem CE-Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen, mitunter komplex und schwer zu durchschauen. 

Wir unterstützen Sie bei der Sichtung und Prüfung der Herstellerunterlagen und Etikettierung sowie bei der Kommunikation mit Amazon, sofern es zu Beanstandungen und Sperrungen kommt. Wir unterstützen Sie auch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder behördlichen Verboten im Zusammenhang mit dem Vertrieb über Amazon. Generell unterstützen wir Sie bei Schwierigkeiten mit Amazon, z.B. wenn es um Ausbuchungen oder nicht auffindbare Lieferungen und Meinungsverschiedenheiten mit Amazon geht. 


Kontodeaktivierung bei Änderung der Firmendaten des Amazon-Händlers

Amazon hat einem Mandanten das Konto deaktiviert, weil sich seine Firmendaten geändert haben. Das ist eine Praxis, die so nicht hingenommen werden sollte. Der Mandant hat wochenlang versucht, das Konto wieder freigeschaltet zu bekommen. Nach einem Rechtsanwaltsschreiben ging es dann plötzlich ganz schnell. Zwar kann Amazon eine Re-Validierung des Amazon-Händlers vornehmen, allerdings sehen Amazons AGB keine AGB für solche Spontan-Deaktivierungen vor. 


Ausbuchungen und nicht auffindbare Lieferungen bei Amazon

Uns erreichen vermehrt Anfragen von FBA-Verkäufern, bei denen Artikel plötzlich im Konto ausgebucht werden oder bei denen Amazon behauptet, diese seien nie ins Warenlager gelangt oder seien nicht mehr auffindbar. In einem Fall ging es um hochwertige Produkte aus Gold. Der Amazon-Kunde hatte mehrfach vergeblich den Amazon-Kundendienst angeschrieben, erhielt jedoch keine eindeutige Auskunft und wurde vertröstet. Erst durch anwaltliches Einschreiten musste Amazon einräumen, dass die Ware nicht mehr auffindbar war, der Warenwert einschließlich der entstandenen Anwaltskosten wurde komplett von Amazon erstattet. 


Rechtsmittel gegen Deaktivierung des Amazon-Verkäuferkontos

Immer häufiger kommen Unternehmen auf uns zu, deren Verkäufer-Konten bei Amazon ohne nähere Begründung oder Anhörung von Amazon gesperrt werden. Jeder, der über Amazon handelt, weiß, was eine solche Sperrung wirtschaftlich bedeutet. Erste Anlaufstelle für eine Klärung ist natürlich Amazon selbst. Doch was kann man tun, wenn sich Amazon nicht regt oder das Konto wieder freischaltet? In Betracht kommt hier ein Anspruch auf Unterlassung der Deaktivierung des Kontos. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im Kartellrecht in § 33 Abs. 1 GWB i. V. m. § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB liegt ein kartellrechtswidriger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblicher Leistungen ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert. Nach einer Entscheidung des Landgericht München I hat Amazon eine solche marktbeherrschende Stellung. In dem Verfahren hatte ein Schweizer Unternehmen geklagt, welches über Amazon Deutschland Nahrungsergänzungsmittel und Schönheitsprodukte vertreibt. Amazon hatte dessen Account ohne Anhörung gesperrt, weil ein Verdacht auf manipulative Kundenbewertungen vorlag. Das LG München I hat dem vom Unternehmen gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und gegen Amazon eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Deaktivierung verhängt. In dem Beschluss heißt es hierzu: 

 

"Die Antragsgegnerin hat durch die Deaktivierung des Verkäuferkontos ohne zureichende Information über die Gründe die Antragstellerin unbillig behindert. Angesichts der marktbeherrschenden Stellung ist die Antragsgegnerin in ihrer Entscheidung über Aufnahme und Beendigung von Geschäftsbeziehungen auf ein diskriminierungsfreies und von sachlichen Erwägungen getragenes Verhalten beschränkt. Diesen Anforderungen hat das Verfahren zur vorläufigen Deaktivierung des Verkäuferkontos der Antragstellerin nicht genügt. Zwar mag die Antragsgegnerin einen begründeten Verdacht für die Manipulation von Produktbewertungen und damit für ein pflichtwidriges Verhalten haben, welcher grundsätzlich geeignet ist, eine Beendigung der Geschäftsbeziehung zu rechtfertigen. Da sie kein angemessenes Verfahren zur Anhörung der Antragstellerin gewährleistet hat, steht die Deaktivierung jedoch einer anlass- und begründungslosen Sperrung gleich."

 

Es bleibt abzuwarten, ob Amazon seine internen Prozesse an solche Entscheidungen anpasst. Bevor man sich gerichtlich mit Amazon anlegt, sollte erstmal der direkte Kontakt gesucht werden, erfahrungsgemäß reicht hier häufig eine anwaltliche Vertretung. Wenn das aber nicht fruchtet, sollte auch über ein Rechtsmittel nachgedacht werden. 


Nonfood-Verkäufe über Amazon FBA aus rechtlicher Sicht

Verkaufen über Amazon FBA (Fullfillment by Amazon) wird auch in Deutschland immer beliebter. Folgt man den zahlreichen Anleitungen auf Youtube oder in anderen sozialen Medien ist der Verkauf zumindest vom Ansatz her relativ einfach. Man sucht über spezielle Programme wie Junglescout nach Nischenprodukten mit wenigen Reviews aber hohen Erträgen und lässt diese in eigener Aufmachung im Wege des Private Labellings in Asien produzieren. Die Produzenten sucht man sich über Seiten wie alibaba.com. Dann versucht man über viele Reviews gute Listings zu erreichen. Dass das Ganze in der Praxis ein komplexer Prozess ist, der keinesfalls immer zum Erfolg führt, dürfte klar sein. Hierum soll es in diesem Rechtsbeitrag auch nicht gehen, sondern Seller sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie sich mit dem Verkauf über Amazon FBA nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen, gerade wenn Sie in bzw. nach Deutschland vertreiben.

 

Abgesehen von möglichen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte wie Marken und Patente und der Absicherung gegen allgemeine Haftungsrisiken (Kapitalgesellschaften, Versicherungen etc.), müssen Non-Food Artikel zahlreichen gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese Anforderungen muss der FBA Seller erfüllen, denn er steht mit seinem Firmennamen als Verantwortlicher auf den Produkten. Er kann somit Adressat von behördlichen Maßnahmen bis hin zu Strafverfahren, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder zivilrechtlichen Ansprüchen geschädigter Verbraucher sein, sollten die Produkte nicht rechtskonform zusammengesetzt und gekennzeichnet sein oder sollte er nicht seinen Pflichten als Hersteller/Importeur nachkommen. Auch kann ihn die Pflicht treffen, die Öffentlichkeit über die Medien zu warnen, sollten von den Produkten Gefahren ausgehen.

 

Dabei sind die Anforderungen an die Produkte und deren Inverkehrbringen vielschichtig. Handelt es sich um Kinderprodukte kann schnell die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV) greifen, auf Elektrogeräte finden die Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV) und das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) Anwendung. Ein Haushaltshandschuh kann schnell als „Persönliche Schutzausrüstung“ gelten und der VO (EU) 2016/425 unterliegen. Auf kosmetische Mittel findet die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 Anwendung. Für Textilien gilt die Textilienverordnung, für Reinigungsmittel die Detergenzienverordnung, für Biozide die Biozid-Verordnung. Auch bei allem, was mit Lebensmitteln in Berührung kommt (sog. Lebensmittelkontaktmaterialien) gibt es komplexe Regelungen (z.B. Konformitätserklärungen, die bereitgehalten werden müssen). Haftungsrisiken birgt auch der Wellness- und Schönheitsbereich. Cremes, Tinkturen und Geräte können als Medizinprodukte oder Arzneimittel gelten, die strengen Vermarktungsvoraussetzungen unterliegen, bei Verstößen befindet man sich wiederum schnell im strafbaren Bereich mit entsprechenden Sanktionen (Strafgelder, Haftbefehle, Durchsuchungen, Beschlagnahmen,  Vermögensabschöpfungen).

 

Das Problem verschärft sich dadurch, dass die Seller die Ware nicht einmal zu Gesicht bekommen. Die asiatischen Hersteller senden diese direkt aus den Ländern an die Amazon-Warenlager, von dort aus werden sie an die Endkunden ausgeliefert. Gesetzlich geforderte Stichprobenprüfungen und eine laufende Marktkontrolle durch die Seller dürften die Ausnahme sein und wird der Amazon Seller die Etiketten und, Bedienungsanleitungen überhaupt rechtskonform dem asiatischen Hersteller zum Druck zur Verfügung stellen? Was ist mit dem Vertrieb in andere Länder, sind dann alle Etiketten ordnungsgemäß in der richtigen Sprache gelabelt? Amazon will für die Verkehrsfähigkeit der gehandelten Waren nicht einstehen, entsprechend sind auch die FBA-Bedingungen ausformuliert. Doch selbst Amazon könnten Untersuchungspflichten treffen, hier handelt es sich noch um einen aus rechtlicher Sicht wenig erforschten Graubereich.

 

Die rechtlichen Anforderungen unterscheiden sich letztlich nicht von denen, die für andere Unternehmen gelten, die unter eigenem Namen Produkte verkaufen. Allerdings ändert sich mit Amazon FBA die Struktur der Inverkehrbringer gewaltig. Es geht hier nicht mehr um Unternehmen mit Mitarbeitern, Qualitätssicherungsabteilungen und Rechtsbeiständen, sondern zuweilen um Studenten und Schüler, die auf schnellverdientes Geld hoffen. Gerade bei diesen soll das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass das was sie da machen, zahlreichen gesetzlichen Hürden unterliegt. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Verbraucherschutzvereine, Abmahnvereine und auch Behörden sich dem Vertrieb über Amazon verstärkt widmen, erste Aktionen sind bereits zu Tage getreten.


Die Amazon-Programmrichtlinien: Eine Übersicht

Die Programmrichtlinien von Amazon FBA (Fulfillment by Amazon) umfassen eine Vielzahl von Themen, die sicherstellen sollen, dass Verkäufer und Kunden eine effiziente, sichere und vertrauenswürdige Erfahrung auf der Plattform haben. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist nicht nur für den Erfolg eines Verkäufers entscheidend, sondern auch für den Schutz der Verkäufer- und Kundengemeinschaft. Im Folgenden bieten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Kategorien dieser Richtlinien:

 

Allgemeine Richtlinien: Diese decken den Verhaltenskodex für Verkäufer, Kommunikationsstandards, Nutzungsbedingungen und weitere Grundregeln ab, die sicherstellen, dass Verkäufer ethisch und im Einklang mit den Erwartungen von Amazon handeln.

 

Geistiges Eigentum: Hierbei geht es um den Schutz geistigen Eigentums. Amazon hat strenge Richtlinien gegen Produktpiraterie und bietet Anleitungen zum Schutz von Marken und Urheberrechten.

 

Anforderungen an Produkte und Angebote: Diese Richtlinien helfen Verkäufern, ihre Produkte korrekt zu listen und sicherzustellen, dass sie den Qualitätsstandards von Amazon entsprechen. Hierzu gehören auch Vorgaben zur Preisgestaltung und Informationen zu verbotenen Produktansprüchen.

 

Versand: Verkäufer, die das FBA-Programm nutzen, müssen sich an bestimmte Versandstandards und -richtlinien halten, einschließlich Gefahrgutrichtlinien und spezifischen Anforderungen für den Versand durch Amazon.

 

Steuer: Amazon bietet Unterstützung und Richtlinien für Verkäufer in Bezug auf Umsatzsteuerfragen, insbesondere für Verkäufer, die international handeln.

 

Optionale Programme: Amazon bietet eine Vielzahl optionaler Programme, die Verkäufern zusätzliche Vorteile und Möglichkeiten bieten können. Jedes dieser Programme hat eigene Richtlinien und Anforderungen.

 

Fazit: Für einen rechtssicheren Verkauf über Amazon FBA ist es entscheidend, die zahlreichen Amazon-Programmrichtlinien zu verstehen und einzuhalten, um sicherzustellen, um Kontoeinschränkungen und Kontosperrungen zu vermeiden. Es wird dringend empfohlen, sich regelmäßig über Änderungen oder Aktualisierungen dieser Richtlinien zu informieren und bei Unklarheiten einen Anwalt für Amazon FBA einzuschalten. 

Fragen und Antworten zum Amazon FBA Recht

 

Frage: Darf ich Markenprodukte verkaufen, ohne der Markeninhaber zu sein?

Antwort: Der Verkauf von Markenprodukten ohne Zustimmung des Markeninhabers kann zu Markenrechtsverletzungen führen. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Berechtigungen haben oder markenrechtlich eine sog. Erschöpfung eingetreten ist. Weitere Informationen zu unseren anwaltlichen Leistungen im Markenrecht finden Sie hier

 

Frage: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Produktbeschreibungen und -bilder nicht irreführend sind?

Sie sollten das Produkt so darstellen, wie es tatsächlich ist, und keine übertriebenen oder falschen Behauptungen aufstellen. Beim Verkauf von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Produkten dürften sie z.B. auch nicht den Eindruck erwecken, dass diese Krankheiten behandeln, lindern oder heilen können.

 

Was passiert, wenn ich gefälschte oder nicht konforme Produkte verkaufe?

Der Verkauf von gefälschten oder nicht konformen Produkten kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Geldstrafen. Es drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. 

 

Wie kann ich sicherstellen, dass ich die Datenschutzbestimmungen einhalte?

Sie müssen die Datenschutzgesetze in Ihrem Land sowie internationale Vorschriften wie die DSGVO einhalten, wenn Sie in der EU verkaufen. Dies umfasst den sicheren Umgang mit Kundendaten. Unsere Beratungsleistungen im Datenschutzrecht finden Sie hier

 

Darf ich Kundenrezensionen für meine Produkte kaufen oder fälschen?

Nein, das Kaufen oder Fälschen von Kundenrezensionen verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Amazon und möglicherweise gegen Wettbewerbsgesetze in Ihrem Land.

 

Welche Versicherungen sollte ich als Amazon FBA-Händler in Betracht ziehen?

Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung könnten für Sie als Händler relevant sein, um sich gegen mögliche Haftungsansprüche zu schützen.

 

Wie verhindere ich, dass meine Produkte von anderen Händlern kopiert werden?

Sie sollten in Erwägung ziehen, Ihre Produkte rechtlich zu schützen, z.B. durch Marken-, Patent- oder Designrechte. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die besten Schutzmaßnahmen für Ihre spezifischen Produkte zu ermitteln.


Kontaktaufnahme zum Anwalt für Amazon FBA Recht und Produktrecht

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