Das Rechtsgebiet der Cannabis-Produkte umfasst eine ganze Reihe von spezialgesetzlichen Rechtsvorschriften. CBD- und Hanfprodukte werden mittlerweile in vielen Produktkategorien angeboten, abseits des medizinischen Bereichs vor allem im Bereich Lebensmittel, speziell Nahrungsergänzungsmittel, sowie in den Bereichen Kosmetik und andere Nonfood-Produkte (Futtermittel, Saatgut, Vaporizer, Raumdüfte, "Sammlerprodukte", Blüten etc.). Aufgrund der Nähe zum Betäubungs- und Arzneimittelrecht stellen sich schwierige Abgrenzungsfragen, hier gilt es juristische Grenzen zu beachten, aber auch Grauzonen auszuloten.
Beratungsspektrum:
CBD-Produkte, die beim Verbraucher den Eindruck erwecken, der enthaltene Wirkstoff CBD diene der Heilung und Linderung von (Gelenk-)Krankheiten beim Hund bzw. von Hautkrankheiten beim Menschen, sind nach Auffassung des als Präsentationsarzneimittel einzustufen (Urteil des VG Trier vom 01.08.2022)