Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht


Im Wettbewerbsrecht ist in der Regel schnelles Handeln erforderlich. Auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen die betroffenen Unternehmen umgehend reagieren, anderenfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und mitunter sind die dadurch verursachten Schäden irreparabel, gerade wenn Gerichte Vertriebsverbote aussprechen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Wettbewerbsprozessen, insbesondere wenn, wie so häufig, Abmahnungen "anonym" durch Abmahnvereine und Wettbewerbsverbände ausgesprochen werden. Vor allem aber versuchen wir durch präventive Strategien solche Angriffe für Sie zu vermeiden, werden aber auch aktiv für Sie tätig, sofern es erforderlich und strategisch sinnvoll ist.

Anwaltliche Beratungsleistungen im Wettbewerbsrecht

Als erfahrene Anwälte im Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die darauf abzielen, Ihre rechtlichen Interessen im Bereich Wettbewerb bestmöglich zu vertreten.

  • Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen: Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Dazu zählen beispielsweise Fragen zur Abmahnung, Unterlassungserklärung, Unlautere Kundenrezensionen
  • Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen: Als Anwalt für Wettbewerbsrecht setzen wir uns für den Schutz Ihrer Rechte ein. Wir vertreten Sie bei Abmahnungen und setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung konsequent durch oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
  • Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Als Experten im Wettbewerbsrecht helfen wir Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zielt darauf ab, unlautere Wettbewerbspraktiken zu unterbinden. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen, auch gegenüber Wettbewerbsvereinen wie dem Verband Sozialer Wettbewerb.
  • Vertretung in Gerichtsverfahren: Sollten Sie mit einem wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren konfrontiert sein, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte im Wettbewerbsrecht zur Seite. Wir vertreten Sie in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und setzen uns für Ihre Rechte ein.
  • Beratung zur wettbewerbsrechtlichen Compliance: Das Wettbewerbsrecht gewinnt in der Unternehmenslandschaft immer mehr an Bedeutung. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten wir Sie umfassend zu wettbewerbsrechtlichen Compliance-Fragen.
  • Rechtliche Absicherung von Werbemaßnahmen: Wir beraten Sie zu rechtlichen Fragen, um sicherzustellen, dass Ihre Werbemaßnahmen den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
  • Weitere Spezialthemen im Wettbewerbsrecht, bei denen wir Sie unterstützen können: Preis- und Rabattwerbung, Gewinnspiele, Influencer-Werbung, E-Mail-Werbung, SPAM, Irreführende Werbung 
Portrait von Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

 

Telefon: (+49) 040 3571439-0

E-Mail: meyer@drmlegal.de

Anwendbare Gesetze und Regelungen im Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht in Deutschland ist vielschichtig und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht sind wir mit den folgenden relevanten Gesetzen vertraut:

  • Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Dieses Gesetz regelt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen.
  • Die Preisangabenverordnung:  Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die Bestimmungen darüber enthält, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Sie dient dem Schutz der Verbraucher und soll Transparenz in der Preisgestaltung sicherstellen.
  • Marktverhaltensvorschriften wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die Health Claims Verordnung 1924/2006, die EU-Futtermittelverordnung 767/2009, das Arzneimittelgesetz. 

Beispiele aus unserer Beratungspraxis im Wettbewerbsrecht

Briefumschlag förmliche Zustellung einer einstweiligen Verfügung

Diese Beispiele geben einen Einblick in die vielfältigen Aspekte der anwaltlichen Beratungspraxis im Wettbewerbsrecht und zeigen, wie spezialisierte Anwälte in diesem Bereich Unternehmen unterstützen können.

  • Beratung bei der Gestaltung von Werbekampagnen: Ein Kosmetikunternehmen beauftragte uns, eine Werbekampagne auf Konformität mit den Bestimmungen des Wettbewerbsrechts zu überprüfen. 
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen unlauterer Produktvergleiche: Wir haben einen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln vertreten, der sich gegen unlautere Produktvergleiche eines Konkurrenten wehrte.
  • Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen: Ein Amazon FBA Händler erhielt mehrere Abmahnungen von Wettbewerbern wegen angeblich irreführender Preisangaben auf seiner Amazon-Händlerseite.
  • Ein Hersteller von Lebensmitteln beauftragte uns, seine Vertriebsvereinbarungen mit Einzelhändlern zu überprüfen, um mögliche wettbewerbsrechtliche Risiken zu identifizieren. 
  • Ein Hersteller von Medizinprodukten hat einen Mandanten verklagt, weil dieser angeblich Massagegeräte vertreibe, die Medizinprodukte seien. 

Rechtliche Vertretung gegen Abmahnvereine

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit im Wettbewerb liegt in der Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von abmahnbefugten Wettbewerbsvereinen. Weiterführende Informationen finden Sie hier: 

Aktuelle Themen zum Wettbewerbsrecht


LG Frankfurt a.M.: Ansprüche nach § 13 Abs. 5 UWG unterliegen nicht der kurzen Verjährungsfrist nach § 11 Abs. 1 UWG

Im Kontext des Wettbewerbsrechts nimmt die Klägerin die Beklagte auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegen eine Abmahnung in Anspruch. Die Beklagte hatte die Klägerin über ihren Anwalt aufgrund ihres Internetauftritts abgemahnt, bei dem der Eindruck erweckt wurde, sie habe ein bestimmte IPL-Haarentfernungsgerät im Angebot. Dieser Vorwurf bezog sich auf das Wettbewerbsrecht, insbesondere darauf, dass die Klägerin irreführende Angaben gemacht habe. Die Beklagte behauptet zudem, Inhaberin der alleinigen Vertriebsrechte für dieses Gerät in Deutschland zu sein.

 

Die Klägerin sieht die Abmahnung als unberechtigt an und verlangt die Erstattung ihrer Anwaltskosten basierend auf dem Wettbewerbsrecht. Sie argumentiert, dass die Abmahnung nicht den Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG entspricht, da die Voraussetzungen für die Abmahnungsberechtigung gemäß § 8 Abs. 3 UWG nicht angegeben wurden.

 

Das Gericht entschied, dass die Abmahnung der Beklagten nicht den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG entsprach, da sie keine ausreichenden Angaben zur Voraussetzung der Anspruchsberechtigung enthielt. Daher steht der Klägerin der geltend gemachte Aufwendungsersatzanspruch zu. Das Gericht bekräftigte im Wettbewerbsrecht, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen eine ausreichende Darlegung der Geschäftstätigkeit notwendig ist, um festzustellen, ob ein Unternehmen Produkte in nicht unerheblichem Maße vertreibt.

 

Ein wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Verjährung dieses Anspruchs. Laut dem Urteil unterliegt der Aufwendungsersatzanspruch aus § 13 Abs. 5 S. 1 UWG der regulären dreijährigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Bezogen auf die Ereignisse aus dem Jahr 2021 hat die Verjährungsfrist noch nicht begonnen. Daher ist der Anspruch der Klägerin nicht verjährt. Das Gericht betonte, dass der § 11 Abs. 1 UWG, der bestimmte wettbewerbsrechtliche Ansprüche einer kürzeren Verjährungsfrist unterstellt, in diesem Fall nicht zutrifft. Das bedeutet, dass der Aufwendungsersatzanspruch der Klägerin nicht der kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, die in § 11 Abs. 1 UWG definiert ist. Das Gericht begründete diese Interpretation durch eine Erklärung zum Zweck der kurzen Verjährung im Wettbewerbsrecht. Demnach dient die kürzere Frist der schnellen Abwicklung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese kurze Frist nicht notwendigerweise auf Gegenansprüche des Abgemahnten, in diesem Fall der Klägerin, angewendet werden sollte.

Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüf- und Testsiegeln

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Im Bereich der Verbraucherprodukte sind Prüf- und Testsiegel ein zentrales Marketinginstrument, da sie beim Verbraucher besonderes Vertrauen in die Qualität und Sicherheit der beworbenen Produkte hervorrufen können. Das OLG Düsseldorf hatte kürzlich über die Siegel „LGA tested Quality“ und „LGA tested safety“ zu urteilen, welche von einem Lebensmitteleinzelhandelgeschäft im Internet genutzt wurden, um für ein Haarentfernungsgerät zu werben.
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Kündigung von Unterlassungserklärungen

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Wer wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird, eine Unterlassungserklärung abgibt und dagegen verstößt, muss eine empfindliche Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlen. Um dem zu entgehen, wird häufig der Versuch unternommen, die Unterlassungserklärung vorher aufzukündigen. Eine solche Kündigung ist jedoch in der Praxis schwer durchzusetzen und hängt vor allem vom Inhalt der abgegebenen Unterlassungserklärung ab.
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Weiterführende Informationen zum Wettbewerbsrecht

Fragen und Antworten zum Wettbewerbsrecht

Wie unterstützt ein Anwalt im Wettbewerbsrecht? 

Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Er hilft dabei, Abmahnungen abzuwehren, Unterlassungserklärungen durchzusetzen und wettbewerbsrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

 

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine rechtliche Maßnahme, mit der unlautere Wettbewerbshandlungen unterbunden werden sollen. Wenn ein Unternehmen der Ansicht ist, dass ein Wettbewerber gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, kann es eine Abmahnung aussprechen, um den Wettbewerber zur Unterlassung der rechtswidrigen Handlung aufzufordern. Dabei wird oft eine Unterlassungserklärung verlangt, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung soll sicherstellen, dass der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nicht wiederholt wird.

 

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung? 

Im Falle einer Verletzung des Wettbewerbsrechts, z.B. durch irreführende Werbung oder unerlaubte Produktvergleiche, kann die betroffene Partei vom Verletzer eine Unterlassungserklärung verlangen. Diese Erklärung ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden, die bei Zuwiderhandlung fällig wird.

 

Beispiel:

Ein Unternehmen verkauft ein Produkt, welches dem von Unternehmen B sehr ähnlich ist. Unternehmen B sieht darin eine Verletzung seiner Rechte und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. A gibt diese ab und verpflichtet sich, das Produkt nicht mehr zu vertreiben, verbunden mit einer festgesetzten Strafe für den Fall eines Verstoßes.

 

Was ist eine Einstweilige Verfügung?

Wenn ein Eilbedarf besteht, etwa weil durch ein wettbewerbswidriges Verhalten ein erheblicher Schaden droht, kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Damit kann rasch ein Unterlassungsgebot erlassen werden, um die wettbewerbswidrige Handlung vorläufig zu stoppen.

 

Beispiel:

Unternehmen C startet eine Werbekampagne mit falschen Behauptungen über ein Konkurrenzprodukt von Unternehmen D. D sieht sich dadurch in seinen Geschäftsinteressen massiv beeinträchtigt und beantragt eine einstweilige Verfügung, um die Werbung sofort zu stoppen. Das Gericht gibt dem statt, und C muss die Werbung zurückziehen.

 

Was ist eine Irreführende Werbung?

Irreführende Werbung liegt vor, wenn durch falsche oder missverständliche Angaben in der Werbung der Verbraucher in die Irre geführt wird. Dies ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig.

 

Beispiel:

Ein Nahrungsergänzungsmittel wird mit der Behauptung beworben, es könne bestimmte Krankheiten heilen. Diese Aussage verstößt nicht nur gegen das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung, sondern ist auch wissenschaftlich nicht belegt und daher irreführend. Ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutzorganisation kann dagegen vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Klage.

 

Was ist bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht zu tun?

Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist eine kompetente rechtliche Beratung wichtig. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Rechte prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.


Kontaktaufnahme zum Anwalt für Wettbewerbsrecht

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