Im Wettbewerbsrecht ist in der Regel schnelles Handeln erforderlich. Auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen die betroffenen Unternehmen umgehend reagieren, anderenfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und mitunter sind die dadurch verursachten Schäden irreparabel, gerade wenn Gerichte Vertriebsverbote aussprechen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Wettbewerbsprozessen, insbesondere wenn, wie so häufig, Abmahnungen "anonym" durch Abmahnvereine und Wettbewerbsverbände ausgesprochen werden. Vor allem aber versuchen wir durch präventive Strategien solche Angriffe für Sie zu vermeiden, werden aber auch aktiv für Sie tätig, sofern es erforderlich und strategisch sinnvoll ist.
Als erfahrene Anwälte im Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die darauf abzielen, Ihre rechtlichen Interessen im Bereich Wettbewerb bestmöglich zu vertreten.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Telefon: (+49) 040 3571439-0
E-Mail: meyer@drmlegal.de
Das Wettbewerbsrecht in Deutschland ist vielschichtig und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht sind wir mit den folgenden relevanten Gesetzen vertraut:
Diese Beispiele geben einen Einblick in die vielfältigen Aspekte der anwaltlichen Beratungspraxis im Wettbewerbsrecht und zeigen, wie spezialisierte Anwälte in diesem Bereich Unternehmen unterstützen können.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Anwaltstätigkeit im Wettbewerb liegt in der Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von abmahnbefugten Wettbewerbsvereinen. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Im Kontext des Wettbewerbsrechts nimmt die Klägerin die Beklagte auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegen eine Abmahnung in Anspruch. Die Beklagte hatte die Klägerin über ihren Anwalt aufgrund ihres Internetauftritts abgemahnt, bei dem der Eindruck erweckt wurde, sie habe ein bestimmte IPL-Haarentfernungsgerät im Angebot. Dieser Vorwurf bezog sich auf das Wettbewerbsrecht, insbesondere darauf, dass die Klägerin irreführende Angaben gemacht habe. Die Beklagte behauptet zudem, Inhaberin der alleinigen Vertriebsrechte für dieses Gerät in Deutschland zu sein.
Die Klägerin sieht die Abmahnung als unberechtigt an und verlangt die Erstattung ihrer Anwaltskosten basierend auf dem Wettbewerbsrecht. Sie argumentiert, dass die Abmahnung nicht den Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG entspricht, da die Voraussetzungen für die Abmahnungsberechtigung gemäß § 8 Abs. 3 UWG nicht angegeben wurden.
Das Gericht entschied, dass die Abmahnung der Beklagten nicht den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG entsprach, da sie keine ausreichenden Angaben zur Voraussetzung der Anspruchsberechtigung enthielt. Daher steht der Klägerin der geltend gemachte Aufwendungsersatzanspruch zu. Das Gericht bekräftigte im Wettbewerbsrecht, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen eine ausreichende Darlegung der Geschäftstätigkeit notwendig ist, um festzustellen, ob ein Unternehmen Produkte in nicht unerheblichem Maße vertreibt.
Ein wichtiger Aspekt des Urteils betrifft die Verjährung dieses Anspruchs. Laut dem Urteil unterliegt der Aufwendungsersatzanspruch aus § 13 Abs. 5 S. 1 UWG der regulären dreijährigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Bezogen auf die Ereignisse aus dem Jahr 2021 hat die Verjährungsfrist noch nicht begonnen. Daher ist der Anspruch der Klägerin nicht verjährt. Das Gericht betonte, dass der § 11 Abs. 1 UWG, der bestimmte wettbewerbsrechtliche Ansprüche einer kürzeren Verjährungsfrist unterstellt, in diesem Fall nicht zutrifft. Das bedeutet, dass der Aufwendungsersatzanspruch der Klägerin nicht der kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, die in § 11 Abs. 1 UWG definiert ist. Das Gericht begründete diese Interpretation durch eine Erklärung zum Zweck der kurzen Verjährung im Wettbewerbsrecht. Demnach dient die kürzere Frist der schnellen Abwicklung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese kurze Frist nicht notwendigerweise auf Gegenansprüche des Abgemahnten, in diesem Fall der Klägerin, angewendet werden sollte.
Wie unterstützt ein Anwalt im Wettbewerbsrecht?
Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Er hilft dabei, Abmahnungen abzuwehren, Unterlassungserklärungen durchzusetzen und wettbewerbsrechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine rechtliche Maßnahme, mit der unlautere Wettbewerbshandlungen unterbunden werden sollen. Wenn ein Unternehmen der Ansicht ist, dass ein Wettbewerber gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, kann es eine Abmahnung aussprechen, um den Wettbewerber zur Unterlassung der rechtswidrigen Handlung aufzufordern. Dabei wird oft eine Unterlassungserklärung verlangt, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung soll sicherstellen, dass der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nicht wiederholt wird.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Im Falle einer Verletzung des Wettbewerbsrechts, z.B. durch irreführende Werbung oder unerlaubte Produktvergleiche, kann die betroffene Partei vom Verletzer eine Unterlassungserklärung verlangen. Diese Erklärung ist meist mit einer Vertragsstrafe verbunden, die bei Zuwiderhandlung fällig wird.
Beispiel:
Ein Unternehmen verkauft ein Produkt, welches dem von Unternehmen B sehr ähnlich ist. Unternehmen B sieht darin eine Verletzung seiner Rechte und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. A gibt diese ab und verpflichtet sich, das Produkt nicht mehr zu vertreiben, verbunden mit einer festgesetzten Strafe für den Fall eines Verstoßes.
Was ist eine Einstweilige Verfügung?
Wenn ein Eilbedarf besteht, etwa weil durch ein wettbewerbswidriges Verhalten ein erheblicher Schaden droht, kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Damit kann rasch ein Unterlassungsgebot erlassen werden, um die wettbewerbswidrige Handlung vorläufig zu stoppen.
Beispiel:
Unternehmen C startet eine Werbekampagne mit falschen Behauptungen über ein Konkurrenzprodukt von Unternehmen D. D sieht sich dadurch in seinen Geschäftsinteressen massiv beeinträchtigt und beantragt eine einstweilige Verfügung, um die Werbung sofort zu stoppen. Das Gericht gibt dem statt, und C muss die Werbung zurückziehen.
Was ist eine Irreführende Werbung?
Irreführende Werbung liegt vor, wenn durch falsche oder missverständliche Angaben in der Werbung der Verbraucher in die Irre geführt wird. Dies ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig.
Beispiel:
Ein Nahrungsergänzungsmittel wird mit der Behauptung beworben, es könne bestimmte Krankheiten heilen. Diese Aussage verstößt nicht nur gegen das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung, sondern ist auch wissenschaftlich nicht belegt und daher irreführend. Ein Wettbewerber oder eine Verbraucherschutzorganisation kann dagegen vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungserklärung oder Klage.
Was ist bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht zu tun?
Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist eine kompetente rechtliche Beratung wichtig. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihre Rechte prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.