Im Wettbewerbs- und Markenrecht ist in der Regel schnelles Handeln erforderlich. Auf wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Abmahnungen müssen die betroffenen Unternehmen
umgehend reagieren, anderenfalls droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung und mitunter sind die dadurch verursachten Schäden irreparabel, gerade wenn Gerichte Vertriebsverbote
aussprechen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Wettbewerbsprozessen, insbesondere wenn, wie so häufig, Abmahnungen "anonym" durch Abmahnvereine und
Wettbewerbsverbände ausgesprochen werden. Vor allem aber versuchen wir durch präventive Strategien solche Angriffe für Sie zu vermeiden, werden aber auch aktiv für Sie tätig, sofern es
erforderlich und strategisch sinnvoll ist.
Beratungsspektrum:
- Unterstützung bei und gegen Abmahnungen
- Vertretung in Wettbewerbs- und Markenprozessen, einstweilige Verfügungen
- Markenkollisionsrecherchen, Markenanmeldungen
- Markenrechtliche Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Preis- und Rabattwerbung
- Gewinnspiele
- Influencer-Werbung
- E-Mail-Werbung, SPAM
- Unlautere Kundenrezensionen
- Irreführende Werbung
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüf- und Testsiegeln
Im Bereich der Verbraucherprodukte sind Prüf- und Testsiegel ein zentrales Marketinginstrument, da sie beim Verbraucher besonderes Vertrauen in die Qualität und Sicherheit der beworbenen Produkte hervorrufen können. Das OLG Düsseldorf hatte kürzlich über die Siegel „LGA tested Quality“ und „LGA tested safety“ zu urteilen, welche von einem Lebensmitteleinzelhandelgeschäft im Internet genutzt wurden, um für ein Haarentfernungsgerät zu werben.
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Kündigung von Unterlassungserklärungen
Wer wettbewerbsrechtlich abgemahnt wird, eine Unterlassungserklärung abgibt und dagegen verstößt, muss eine empfindliche Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlen. Um dem zu entgehen, wird häufig der Versuch unternommen, die Unterlassungserklärung vorher aufzukündigen. Eine solche Kündigung ist jedoch in der Praxis schwer durchzusetzen und hängt vor allem vom Inhalt der abgegebenen Unterlassungserklärung ab.
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Stichworte: Wettbewerbsrecht Hamburg