Anwaltliche Beratungsleistungen zum Thema Nahrungsergänzungsmittel


Nahrungsergänzungsmittelrecht

Das Nahrungsergänzungsmittelrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Nahrungsergänzungsmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen und einen besonderen Ernährungsbedarf zu decken. In diesem komplexen Rechtsgebiet bieten wir spezialisierte Beratungsleistungen an, um Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel rechtlich zu unterstützen und mögliche Risiken zu minimieren.


Beratungsspektrum im Recht der Nahrungsergänzungsmittel

Ein Anwalt, der auf das Nahrungsergänzungsmittelrecht spezialisiert ist, bietet Unternehmen umfassende Beratungsleistungen an, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Beratungsleistungen eines Anwalts im Bereich Nahrungsergänzungsmittel umfassen unter anderem:

  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere in Abgrenzung zu Arzneimitteln und neuartigen Lebensmitteln (Novel Food).

  • Prüfung der Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) 1924/2006.

  • Prüfung von Verträgen: Prüfung und Gestaltung von Verträgen, wie Lohnherstellungsverträgen, Lieferverträgen, Vertriebsverträgen und Kooperationsverträgen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

  • Unterstützung bei der Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln gemäß den einschlägigen Vorschriften.

  • Rechtsstreitigkeiten: Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen, wie Abmahnverfahren oder Klagen, die im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln entstehen können.

  • Vertretung in Krisenfällen, bei öffentlichen Warenrückrufen.

  • Prüfung von Kooperationen zwischen Ärzten und Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel. 
Portrait von Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

 

Telefon: (+49) 040 3571439-0

E-Mail: meyer@drmlegal.de


Einschlägige Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel

Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Das LFGB regelt allgemeine Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel, während die NemV spezifische Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel festlegt. Sie regelt unter anderem die erlaubten Zutaten, Höchstmengen und Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.


Einschlägige Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel

Die wichtigsten Rechtsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Das LFGB regelt allgemeine Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel, während die NemV spezifische Anforderungen für Nahrungsergänzungsmittel festlegt. Sie regelt unter anderem die erlaubten Zutaten, Höchstmengen und Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel.


Beispiele anwaltlicher Tätigkeit im Bereich Nahrungsergänzungsmittel

Anwälte, die auf Nahrungsergänzungsmittelrecht spezialisiert sind, sind in verschiedenen Bereichen tätig. Einige Beispiele aus unserer Praxis:

  • Abmahnungen: Vertretung von Unternehmen bei Abmahnverfahren aufgrund irreführender Werbeaussagen oder Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften.

  • Rechtsberatung für Start-Up Unternehmen: Beratung von Start-Up Unternehmen, die neu in den Markt für Nahrungsergänzungsmittel eintreten wollen.

  • Kooperationsverträge: Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen, die gemeinsam Nahrungsergänzungsmittel vertreiben möchten.

 


Praxistipps für Unternehmen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel

Für Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel herstellen oder vertreiben möchten, gibt es einige wichtige Praxistipps, die Sie beachten sollten:

 

 

Rechtliche Beratung: Suchen Sie frühzeitig einen Anwalt für Nahrungsergänzungsmittelrecht auf, um rechtliche Risiken zu minimieren. Lassen Sie eine Markenkollisionsrecherche durchführen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Mitbewerber rechtskonforme Produkte vermarkten, sondern vergewissern Sie sich selbst. Qualitätssicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen an Qualität und Sicherheit entsprechen. Behalten Sie die Entwicklungen im Nahrungsergänzungsmittelrecht im Auge und passen Sie Ihre Produkte gegebenenfalls an. Kundenservice: Bieten Sie einen guten Kundenservice und reagieren Sie schnell auf Kundenanfragen und -beschwerden, um Anzeigen bei Behörden oder Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden.  Regelmäßige Schulung: Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig im Bereich Nahrungsergänzungsmittelrecht und halten Sie sich über Änderungen in den Rechtsvorschriften auf dem Laufenden.


Kontaktaufnahme zum Anwalt für Nahrungsergänzungsmittelrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer

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