Das Medienrecht ist ein komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medien und deren Inhalte regelt. Es betrifft Unternehmen, Journalisten, Verlage und auch die breite Öffentlichkeit. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Medienrecht begleiten wir unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Belangen rund um die Medienbranche.
Mit viel Erfahrung im Medienrecht bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die darauf abzielen, Ihre rechtlichen Interessen im Medienumfeld bestmöglich zu vertreten.
Ein weiteres spannendes Rechtsgebiet ist das Recht der künstlichen Intelligenz rund um ChatGPT. Hier stellen sich vor allem urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Probleme.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer
Telefon: (+49) 040 3571439-0
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Das Medienrecht in Deutschland ist vielschichtig und umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen. Als Anwalt für Medienrecht sind wir mit den folgenden relevanten Gesetzen vertraut:
Weitere Informationen vom Medienanwalt zum Thema Medienrecht und Persönlichkeitsrecht finden Sie hier:
Das Landgericht Heilbronn hatte über einen Fall zu entscheiden, bei der die Klägerin, Unterlassung und Geldentschädigung wegen Beleidigung und übler Nachrede begehrt. Der Beklagte hatte einen Beitrag auf der Plattform Facebook kommentiert, in dem es um die Klägerin ging. Der Kommentar lautete: „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie S. Ch.. Soll einfach abtauchen und die Sozialschulden Ihrer Familie begleichen.“
Die Klägerin ist eine ehemalige Politikerin und hat sich für junge Muslime und gegen Antisemitismus engagiert. Sie behauptet, dass der Kommentar des Beklagten eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Sie führt an, dass der Kommentar beleidigend sei und eine unwahre Tatsachenbehauptung beinhalte.
Die Klägerin stellt folgende Anträge:
Der Beklagte soll verurteilt werden, die fragliche Behauptung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu zahlen.
Der Beklagte soll ihr eine Geldentschädigung von 5.000,00 EUR zahlen.
Der Beklagte soll vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von EUR 973,66 zahlen.
Das Gericht entscheidet, dass die Klage unbegründet ist. Es wird ausgeführt, dass die Äußerungen des Beklagten unter die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Die Äußerungen wurden als Werturteile klassifiziert. Obwohl der Kommentar gewisse kritische Elemente enthält, wird festgestellt, dass er nicht als Schmähkritik anzusehen ist und dass die Klägerin als öffentliche Person aufgrund ihrer Position auch stärkerer Kritik ausgesetzt sein muss. Die Meinungsfreiheit des Beklagten überwiegt daher gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Klägerin.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde die Klage der Orthogen Lab Services GmbH, Düsseldorf gegen 16 Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) vom Bundesgerichtshof rechtskräftig abgewiesen. Die Beklagten waren mit einer Ausnahme alle Mitglieder der Kommission Pharmakotherapie der DGRh. In dieser Funktion hatten sie für die DGRh eine kritische Stellungnahme zu ORTHOKIN verfasst und im September 2009 veröffentlicht. ORTHOKIN wird zur Behandlung von Arthrose und Rückenschmerzen angeboten. Es handelt sich um eine aus Eigenblut hergestellte "Individualrezeptur“, welche von der Orthogen Lab Services GmbH vertrieben wird.
Die Klage war darauf gerichtet, die Mitglieder der Kommission zur Unterlassung bzw. zum Widerruf diverser Aussagen in der Stellungnahme zu zwingen sowie festzustellen, dass sie wegen der Veröffentlichung der betreffenden Aussagen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet seien. Die Klage wurde in der ersten Instanz im Jahre 2010 vom Landgericht Hamburg vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 29.03.2010, Az. 325 O 387/09); ebenso im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, das darüber hinaus die Nichtzulassung der Revision verfügte (Urteil vom 01.11.2011, Az. 7 U 55/10). Gegen diese Nichtzulassung hatte die Orthogen Lab Services GmbH Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht, die Ende Juni 2013 zurückgewiesen wurde (Beschluss vom 25.06.2013, Az. VI ZR 340/11). Eine anschließende Anhörungsrüge blieb ebenfalls erfolglos.
Foodwatch e.V. hatte vor einem Streichfett gewarnt, da es angeblich mit Nebenwirkungen verbunden sein. Hierauf reagierte das betroffene Unternehmen mit einer Pressemitteilung. Unter anderem war darin folgender Satz enthalten: "„Und aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“. Foodwatch sah darin eine unwahre Tatsachenbehauptungen und verklagte das Unternehmen auf Unterlassung. Dem ist das Oberlandesgericht Hamburg nicht gefolgt.
Nach Ansicht der Hamburger Richter wird die angegriffene Äußerung von dem Durchschnittsleser nicht dahingehend verstanden, dass es überhaupt keine Stelle gebe, die die Auffassung vertreten würde, dass Pflanzensterin-angereicherte Produkte Nebenwirkungen hätten. Aus dem Kontext - insbesondere dem Umstand, dass mit der Pressemitteilung auf Angriffe seitens des Klägers erwidert wird und die von dem Kläger „geäußerten Sicherheitsbedenken wegen der gering erhöhten Pflanzensterinspiegel, wie sie bei langfristigem Verzehr der Produkte zuweilen beobachtet werden“, im weiteren Verlauf der Pressemitteilung ausdrücklich in Bezug genommen werden - wird dem Leser vielmehr deutlich, dass es durchaus Stimmen gibt, die das Auftreten von Nebenwirkungen bejahen. Diesen wird in der angegriffenen Äußerung von dem darin zitierten Wissenschaftler lediglich entgegengehalten, dass sie nicht „aus wissenschaftlicher Sicht“ erfolgten. Ob eine Aussage einer wissenschaftlichen Sichtweise entspricht oder nicht, ist aber ganz maßgeblich von einer Bewertung der jeweiligen Äußerung und ihres Urhebers abhängig, die einer Überprüfung durch Mittel des Tatsachenbeweises nicht zugänglich ist. Dass es der Beklagten selbst in ihrer Pressemitteilung um eine Bewertung der geäußerten Kritik geht und nicht darum, die Existenz kritischer Stimmen zu bestreiten, werde dem Leser zudem dadurch deutlich gemacht, dass die angegriffene Äußerung damit eingeleitet wird, es folge eine „Einschätzung“ der Kritik durch die nachfolgend zitierten Wissenschaftler.
Das OLG Hamburg sieht in der Aussage im Übrigen auch keinen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung 1924/2006 (HCV). Art. 3 HCV verbietet Angaben der von ihm erfassten Art nur bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel selbst oder bei der „Werbung“ für diese. Nach Ansicht des Gerichts erscheint es kaum als angängig, als Werbung eine Äußerung zu klassifizieren, deren Anlass nicht von dem Werbenden selbst ausgeht, sondern die eine bloße Reaktion des Herstellers auf einen konkreten Angriff auf das Produkt durch einen Dritten darstellt. In einem solchen Fall wäre es mit der Garantie der Meinungsfreiheit kaum vereinbar, dem Kritiker ein Recht zur öffentlichen Äußerung einer Produktkritik zu geben, dem betroffenen Unternehmen aber aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen heraus zu untersagen, auf diese Kritik öffentlich zu erwidern. Selbst dann, wenn eine solche Reaktion als Werbung zu klassifizieren sein sollte, wäre sie indessen aus dem Gesichtspunkt der Meinungsäußerungsfreiheit heraus jedenfalls gerechtfertigt, so die Richter.
Welche Bedeutung hat das Medienrecht?
Das Medienrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medienunternehmen und ihre Inhalte. Es schützt die Meinungs- und Pressefreiheit, regelt den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und definiert die Rechte und Pflichten von Journalisten und Verlagen.
Wie unterstützt ein Rechtsanwalt im Medienrecht?
Ein Rechtsanwalt für Medienrecht bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen medienrechtlichen Angelegenheiten. Er hilft dabei, Persönlichkeitsrechtsverletzungen abzuwehren, Urheberrechtsansprüche durchzusetzen und datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Welche Gesetze sind im Medienrecht relevant?
Das Medienrecht in Deutschland umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, darunter das Grundgesetz, der Rundfunkstaatsvertrag, das Urheberrechtsgesetz, das Telemediengesetz, die Datenschutz-Grundverordnung und das Presserecht der Länder.
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Wie kann ich mich vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen schützen?
Um Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu vermeiden, ist eine sorgfältige Recherche und die Prüfung der Quellen unerlässlich. Zudem sollte man bei der Veröffentlichung von persönlichen Informationen und Fotos die Einwilligung der betroffenen Personen einholen.
Welche Rolle spielt der Datenschutz im Medienrecht?
Der Datenschutz spielt im Medienrecht eine immer größere Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist entscheidend, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Was ist bei der Nutzung von Social Media im Medienrecht zu beachten?
Bei der Nutzung von Social Media ist es wichtig, die Plattformregeln und die Rechte Dritter zu beachten. Unzulässige Inhalte oder Verstöße gegen Urheberrechte können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Kann ich mich gegen eine Abmahnung im Medienrecht verteidigen?
Ja, bei einer Abmahnung im Medienrecht ist eine kompetente rechtliche Beratung wichtig. Ein Anwalt für Medienrecht kann Ihre Rechte prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.